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Das HHVG ist verabschiedet - Was bedeutet das für die Physiotherapie

Mehr Anerkennung, mehr Eigenständigkeit und bessere Vergütung - das HHVG eröffnet neue Chancen für Physiotherapeuten durch Blankoverordnung und verbesserte Vergütungsstrukturen.

2 Min. Lesezeit
HHVG Gesetzgebung Blankoverordnung Vergütung Direktzugang

Mehr Anerkennung, mehr Eigenständigkeit, bessere Vergütung

All das könnte den Physiotherapeuten jetzt bevorstehen, wenn wir die Chancen nutzen, welche das HHVG unserer Berufsgruppe nun eröffnet.

HHVG steht für Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz und wurde am heutigen Tage (16.02.17) im Bundesrat verabschiedet.

Der Bundestagsabgeordnete und Physiotherapeut Dr. Roy Kühne hat dieses Gesetz maßgeblich gestaltet und auf den Weg gebracht. Herzlichen Glückwunsch zum erreichten Erfolg.

Die zentralen Elemente aus Sicht der Heilmittelerbringer sind die Stärkung und Einführung von Modellvorhaben zur Blankoverordnung und die Entkopplung der Vergütungssteigerung von der Grundlohnsumme.

„Zukünftig darf der Therapeut selbst, unter bestimmten Voraussetzungen, über Art und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen.” sagte Dr. Kühne. Auch die Vergütungssituation der Therapeuten soll verbessert werden. „Sie leisten einen sehr wertvollen Beitrag in der Gesundheitsversorgung und verdienen eine leistungsgerechte Entlohnung.” appellierte Kühne. Wichtig ist dieser Punkt auch, um junge Menschen für den Beruf des Therapeuten zu begeistern.

Quelle: dr-roy-kuehne.de/hhvg-beschlossen.html

Mit der Blankoverordnung wird für Physiotherapeuten weiterhin die vorhergehende Diagnostik und Indikationsstellung durch einen Arzt (oder Heilpraktiker) vorausgesetzt, um therapeutisch tätig werden zu dürfen. Physiotherapie im Direktzugang setzt weiterhin die Erlaubniserteilung des Heilpraktikers (für Physiotherapie) voraus.

Allerdings kann der Therapeut Art, Dauer und Frequenz der Therapie in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen. Das ist ein wichtiger Schritt für eine qualitativ bessere Versorgung der Patienten.

Mehr dazu auch auf: http://www.dr-roy-kuehne.de/hhvg-beschlossen.html

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